Verbraucher

Internet zu langsam: Rechte nach § 57 TKG

Wann du bei zu langsamem Internet mindern oder kündigen kannst und wie die Messkampagne der Bundesnetzagentur abläuft. Mit Kriterien und Quellen.

Lesezeit 7 Min. Aktualisiert 14.10.2026 5 Quellen Eike-Christian Ramcke Eike-Christian Ramcke
Inhalt

Wer weniger Geschwindigkeit bekommt, als im Vertrag steht, muss das nicht hinnehmen. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) gibt Verbrauchern dafür ein ausdrückliches Recht, und die Bundesnetzagentur hat festgelegt, wie die Abweichung gemessen wird. Dieser Artikel zeigt, was in § 57 Abs. 4 TKG steht, welche Kriterien die Bundesnetzagentur anlegt und wie die Messkampagne abläuft.

Was § 57 Abs. 4 TKG regelt

Weicht die tatsächliche Geschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von der vertraglich vereinbarten ab, können Verbraucher nach § 57 Abs. 4 TKG unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe das Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Gemessen wird die Abweichung mit einem Überwachungsmechanismus, den die Bundesnetzagentur bereitstellt oder zertifiziert. Nach Absatz 5 darf die Bundesnetzagentur die unbestimmten Begriffe der Regelung durch Allgemeinverfügung konkretisieren. Das hat sie für das Festnetz mit der Allgemeinverfügung 99/2021 getan.

Drei Geschwindigkeitswerte aus dem Vertrag sind dafür die Bezugsgrößen. Sie stehen in den Vertragsunterlagen, etwa im Produktinformationsblatt.

Geschwindigkeitswert Bedeutung Rolle in der Allgemeinverfügung
Maximale Geschwindigkeit Bestmöglicher Wert laut Vertrag Muss an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal zu 90 % erreicht werden
Normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit Wert, der im Alltag zu erwarten ist Muss in 90 % der Messungen erreicht werden
Minimale Geschwindigkeit Untergrenze laut Vertrag Darf an höchstens einem der drei Messtage unterschritten werden

Wann eine Abweichung erheblich ist

Für das Festnetz nennt die Bundesnetzagentur drei Fälle, in denen eine erhebliche Abweichung vorliegt. Es genügt, wenn einer davon zutrifft, im Download oder im Upload:

  1. Die vertraglich vereinbarte maximale Geschwindigkeit wird an mindestens zwei der drei Messtage nicht jeweils mindestens einmal zu 90 % erreicht.
  2. Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird nicht in 90 % der Messungen erreicht.
  3. Die minimale Geschwindigkeit wird an mindestens zwei der drei Messtage mindestens einmal unterschritten.

Eine kurze Verlangsamung am Abend löst das also nicht aus. Maßgeblich ist das Gesamtbild der Messkampagne. Bevor du eine Abweichung vermutest, schließe Ursachen im eigenen Haushalt aus. Ein schwaches WLAN, ein überlastetes Heimnetz oder ein aktives VPN verändern jede Messung. Welche Faktoren eine Rolle spielen, behandelt der Ratgeber Ursachen für langsames Internet. Für eine schnelle erste Einschätzung kannst du unseren Speedtest nutzen, am besten per LAN-Kabel.

Die Messkampagne der Bundesnetzagentur

Ein Browser-Speedtest ist für die erste Einschätzung nützlich. Für das Minderungsrecht nach § 57 Abs. 4 TKG ist der Messmechanismus der Bundesnetzagentur vorgesehen: die Breitbandmessung mit der Desktop-App. Sonstige Rechtsbehelfe bleiben dabei unberührt. Die App führt durch die Messkampagne, die Vorgaben sind in ihr hinterlegt. Am Ende steht ein Messprotokoll, das angibt, ob eine nicht vertragskonforme Leistung vorliegt. Dieses Protokoll legst du deinem Anbieter vor.

Die Vorgaben der Bundesnetzagentur im Überblick: 30 Messungen an drei Kalendertagen, jeweils zehn pro Tag, zwischen den Messtagen mindestens ein Kalendertag Abstand, alles innerhalb von 14 Tagen nach dem Start. Zwischen zwei Messungen am selben Tag liegen mindestens 5 Minuten, zwischen der fünften und der sechsten Messung eines Tages mindestens 3 Stunden. Wie du dein Heimnetz für die Messung vorbereitest, zeigt die Anleitung WLAN vs. LAN.

30 Stk.

Messungen insgesamt

Quelle: Bundesnetzagentur

3 Tage

Messtage, mit mindestens 1 Kalendertag Abstand

14 Tage

Tage Frist ab Start der Kampagne

Ein einzelner Speedtest zeigt einen Moment, die Messkampagne zeigt ein Muster.

Schritt für Schritt zur Messkampagne

Der Weg von der Vermutung zum Messprotokoll folgt einer festen Reihenfolge.

Schritt Maßnahme Zweck
1 Vertragswerte heraussuchen Maximale, normalerweise verfügbare und minimale Geschwindigkeit als Bezugsgrößen notieren
2 Hausursachen ausschließen WLAN, Heimnetz, VPN und andere Geräte als Fehlerquellen entfernen
3 Orientierungsmessung machen Mit dem Speedtest prüfen, ob der Wert deutlich unter dem Tarif liegt
4 Desktop-App laden Die App der Breitbandmessung von breitbandmessung.de installieren
5 Messkampagne durchführen 30 Messungen an drei Kalendertagen, den Anweisungen der App folgen
6 Messprotokoll sichern Das Protokoll der App speichern
7 Anbieter kontaktieren Minderung oder Kündigung geltend machen, bei Bedarf mit Beratung

Minderung oder Kündigung: die Folgen

Steht eine erhebliche Abweichung fest, gibt § 57 Abs. 4 TKG zwei Wege. Bei der Minderung wird das monatliche Entgelt anteilig herabgesetzt, im Verhältnis zur Abweichung. Das Minderungsrecht besteht, bis der Anbieter wieder die vertraglich vereinbarte Leistung erbringt. Der zweite Weg ist die außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie richtet sich nach § 314 Abs. 2 BGB, der in der Regel eine Frist zur Abhilfe oder eine erfolglose Abmahnung verlangt. Eine feste Zwei-Wochen-Frist oder einen Anspruch auf Nachbesserung nennt das Gesetz nicht.

Welcher Weg sinnvoller ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob an deiner Adresse überhaupt ein schnellerer Anschluss verfügbar wäre. Die technischen Grenzen der Anschlussarten erklärt der Ratgeber DSL, Kabel oder Glasfaser.

Was bei der Messung häufig schiefgeht

Ein verbreiteter Fehler ist die Messung über WLAN. Die Funkstrecke bringt eigene Verluste mit, und der Anbieter kann darauf verweisen. Ebenso verfälschen Updates im Hintergrund oder ein anderes Gerät, das den Anschluss auslastet, das Ergebnis. In beiden Fällen misst du dein Heimnetz, nicht den Anschluss.

Ein zweiter Stolperstein sind die Bezugsgrößen. Die drei Kriterien der Allgemeinverfügung stehen nebeneinander, und schon eines genügt. Es ist also falsch, nur die normalerweise verfügbare Geschwindigkeit zu betrachten und die Maximalgeschwindigkeit als Werbewert abzutun. Prüfe deshalb alle drei Werte aus deinem Vertrag gegen das Messprotokoll.

Weitere Schritte

Der Ablauf einer Beschwerde unterscheidet sich je nach Anbieter. Für Kunden der Telekom fasst die Anleitung Telekom die Kontaktwege zusammen. Wer zuerst die technischen Ursachen ausräumen möchte, findet in der Anleitung langsames Internet eine schrittweise Diagnose, und die Anleitung Router-Position hilft, vermeidbare WLAN-Verluste vor der Messkampagne zu beseitigen.

Bleibt der Anbieter trotz Messprotokoll untätig, ist die Verbraucherzentrale eine gute Anlaufstelle. Sie ordnet ein, ob im konkreten Fall Minderung oder Kündigung der sinnvollere Weg ist.

Häufige Fragen

Ab wann gilt das Internet rechtlich als zu langsam?

Nach § 57 Abs. 4 TKG muss die Abweichung von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend sein. Festgestellt wird sie mit dem Messmechanismus der Bundesnetzagentur. Für das Festnetz konkretisiert die Allgemeinverfügung 99/2021, wann die Abweichung erheblich ist: wenn mindestens eines der drei Kriterien zur maximalen, zur normalerweise verfügbaren oder zur minimalen Geschwindigkeit erfüllt ist.

Welches Recht habe ich konkret nach § 57 Abs. 4 TKG?

Du kannst das monatliche Entgelt anteilig mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung richtet sich nach § 314 Abs. 2 BGB, der in der Regel eine Frist zur Abhilfe oder eine Abmahnung vorsieht. Das ist eine allgemeine Erklärung und keine Rechtsberatung.

Wie funktioniert die Messkampagne der Bundesnetzagentur?

Mit der kostenlosen Desktop-App der Breitbandmessung werden 30 Messungen an drei Kalendertagen gemacht, zehn pro Tag, mit mindestens einem Kalendertag Abstand zwischen den Messtagen und innerhalb von 14 Tagen nach dem Start. Zwischen zwei Messungen am selben Tag liegen mindestens 5 Minuten, zwischen der fünften und sechsten Messung eines Tages mindestens 3 Stunden. Am Ende erstellt die App ein Messprotokoll, das du deinem Anbieter vorlegen kannst.

Reicht ein einzelner Browser-Speedtest für eine Minderung?

Nein. Ein Browser-Speedtest wie dsl-messen.de ist ein schneller Orientierungstest. Für das Minderungsrecht zählt der Messmechanismus der Bundesnetzagentur, also die Messkampagne mit der Desktop-App der Breitbandmessung.

Was bedeuten Mindest-, Normal- und Maximalgeschwindigkeit im Vertrag?

Die Maximalgeschwindigkeit ist der bestmögliche Wert, die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit beschreibt den Alltag, die minimale Geschwindigkeit ist die Untergrenze. Alle drei sind Bezugsgrößen der Allgemeinverfügung. Schon das Verfehlen eines dieser Kriterien kann eine erhebliche Abweichung bedeuten, die Maximalgeschwindigkeit ist also kein bloßer Werbewert.

Quellen

Eike-Christian Ramcke

Über die Autorenschaft

Eike-Christian Ramcke

Geschäftsführer AKARA Solutions GmbH

Themengebiet: Redaktionelle Aufsicht, Anschlusstechnik und Verbraucherthemen

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