Breitbandmessung: Ablauf und Kriterien der Bundesnetzagentur

Der Test hier gibt dir eine schnelle Orientierung. Ob du das Entgelt mindern oder kündigen kannst, hängt von der Messkampagne der Bundesnetzagentur ab.

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Klicke auf GO, um die Messung zu starten. Sie dauert etwa 25 Sekunden.

Dein Tarif (optional)

Maximale Geschwindigkeit laut Vertrag. Ohne Angabe ordnen wir das Ergebnis nach typischen Anwendungen ein.

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Was ist die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur?

Die Breitbandmessung ist das Messangebot der Bundesnetzagentur für Internetanschlüsse. Für das Festnetz gibt es die Desktop-App für Windows, macOS und Linux, die du kostenlos auf breitbandmessung.de herunterlädst. Für mobile Anschlüsse gibt es eine eigene App. Zusätzlich bietet breitbandmessung.de eine Browsermessung an, die die aktuelle Datenübertragungsrate beim Surfen ermittelt.

Mit der Desktop-App führst du eine Messkampagne durch. Am Ende erhältst du ein Messprotokoll, aus dem hervorgeht, ob eine nicht vertragskonforme Leistung vorliegt. Dieses Protokoll legst du deinem Anbieter vor, wenn du Rechte geltend machst.

Orientierungstest oder Messkampagne?

dsl-messen.de misst im Browser über HTTPS gegen die Messserver von Cloudflare und zeigt Download, Upload, Ping und Jitter. Das Ergebnis gilt für dein Gerät und deine Verbindung zum Messserver, bei WLAN also einschließlich der Funkstrecke. Das reicht, um schnell zu sehen, ob dein Anschluss grob zu deinem Vertrag passt. Es ersetzt die Messkampagne der Bundesnetzagentur nicht, weil dort Messumgebung, Anzahl, Zeitpunkte und Auswertung genau vorgegeben sind.

Minderung und Sonderkündigung nach § 57 Abs. 4 TKG

Nach § 57 Abs. 4 TKG dürfen Verbraucher bei erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Kündigungsfrist kündigen. Die Abweichung muss durch einen Überwachungsmechanismus der Bundesnetzagentur ermittelt worden sein. Wie die Bundesnetzagentur auf ihrer Seite zur Internetgeschwindigkeit schreibt, machst du diese Rechte direkt gegenüber deinem Anbieter geltend und legst dabei das Messprotokoll vor.

Kann der Anbieter die Minderleistung nicht beheben, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Entgelt wird in dem Verhältnis herabgesetzt, in dem die tatsächliche Leistung von der vertraglichen abweicht. Die Bundesnetzagentur setzt einzelne Ansprüche nicht durch, bei einem Streit kannst du dort einen Schlichtungsantrag stellen, im Zweifel entscheiden die Zivilgerichte. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Festnetz: So läuft die Messkampagne ab

Die Vorgaben stammen aus der Allgemeinverfügung 99/2021 der Bundesnetzagentur und sind auf bundesnetzagentur.de zusammengefasst:

  • 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Start der Messkampagne.
  • Gemessen wird an drei unterschiedlichen Kalendertagen. Zwischen den Messtagen muss jeweils mindestens ein Kalendertag liegen.
  • An jedem der drei Tage führst du zehn Messungen durch, die Messungen verteilen sich also gleichmäßig.
  • Zwischen den Messungen eines Tages liegen grundsätzlich mindestens 5 Minuten.
  • Zwischen der fünften und der sechsten Messung eines Tages liegen mindestens drei Stunden.

Wann liegt eine erhebliche Abweichung vor?

Laut Bundesnetzagentur liegt im Festnetz eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung vor, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • An mindestens zwei von drei Messtagen werden nicht jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht.
  • Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht.
  • An mindestens zwei von drei Messtagen wird jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten.

Es genügt, wenn eines dieser Kriterien bei einer der drei Geschwindigkeiten im Download oder im Upload erfüllt ist. Die Werte für maximale, normalerweise verfügbare und minimale Geschwindigkeit stehen im Produktinformationsblatt und in der Vertragszusammenfassung deines Anbieters. In der Desktop-App ist die maximale Geschwindigkeit eine Pflichtangabe, die normalerweise verfügbare und die minimale Geschwindigkeit sind optional. Eine Abweichung lässt sich nur für Werte bestimmen, die du angegeben hast.

Die Messumgebung: Was die Bundesnetzagentur vorgibt

Die Handreichung der Bundesnetzagentur beschreibt die Anforderungen. Für die Messumgebung bist du selbst verantwortlich:

  • Das Messgerät hängt per LAN-Kabel direkt am Router, der Router direkt am Netzabschlusspunkt. WLAN, Powerline, weitere Router, Repeater oder Switches auf diesem Abschnitt sind nicht zulässig.
  • Die LAN-Verbindung muss die maximale Geschwindigkeit deines Anschlusses unterstützen. Die Netzwerkkarte sollte mindestens so schnell sein wie der Anschluss.
  • Laptops müssen am Strom hängen. Die App prüft LAN statt WLAN, Netzwerkkarte und Stromversorgung und blockiert die Messung, wenn eine Bedingung nicht erfüllt ist.
  • Kein paralleler Datenverkehr auf dem Anschluss, das bestätigst du vor jeder Messung. Die Handreichung empfiehlt außerdem eine aktuelle Router-Firmware.

Mobilfunk: andere Regeln

Für Mobilfunk-Internetzugänge gilt die Allgemeinverfügung 35/2026 (vom 15. April 2026, wirksam seit dem 20. April 2026) mit einer eigenen App. Eine Messkampagne umfasst höchstens 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen an höchstens fünf Messtagen mit höchstens sechs Messungen pro Tag. Zwischen der dritten und vierten Messung eines Tages liegen mindestens drei Stunden. Eine Abweichung liegt vor, wenn nicht an mindestens drei von fünf Messtagen jeweils mindestens einmal 25, 15 oder 10 Prozent der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden, je nachdem, ob die Haushaltsdichte am Messort hoch, mittel oder gering ist. Das Messprotokoll sollte laut Bundesnetzagentur nicht älter als vier Wochen sein.

So gehst du vor

  1. Vertragswerte heraussuchen: maximale, normalerweise verfügbare und minimale Geschwindigkeit aus Produktinformationsblatt oder Vertragszusammenfassung.
  2. Orientierung holen: Miss hier mehrmals per LAN-Kabel zu verschiedenen Tageszeiten. Liegen die Werte dauerhaft deutlich unter dem Vertrag, lohnt sich die Messkampagne.
  3. Desktop-App installieren: Download auf breitbandmessung.de/desktop-app, Anbieter und Tarif oder die Vertragswerte angeben.
  4. Messkampagne durchführen: 30 Messungen an drei Kalendertagen innerhalb von 14 Tagen, in der oben beschriebenen Messumgebung.
  5. Anbieter kontaktieren: Rechte direkt beim Anbieter geltend machen und das Messprotokoll vorlegen. Bei einem Streit kannst du bei der Bundesnetzagentur einen Schlichtungsantrag stellen.

Quellen abgerufen am 14.10.2026, Stand der Angaben: Oktober 2026. Maßgeblich sind immer die aktuellen Texte der Bundesnetzagentur.

Häufige Fragen

Zählt ein Ergebnis von dsl-messen.de für Minderung oder Kündigung?

Nein. Das Gesetz knüpft das Recht auf Minderung oder außerordentliche Kündigung an eine Abweichung, die mit dem Überwachungsmechanismus der Bundesnetzagentur ermittelt wurde. Das ist die Messkampagne der Breitbandmessung mit der Desktop-App. dsl-messen.de ist ein schneller Orientierungstest und ersetzt diese Messkampagne nicht.

Warum darf ich bei der Breitbandmessung kein WLAN nutzen?

Die Bundesnetzagentur will die Leistung des Internetanschlusses prüfen, nicht die des WLANs. Eine schlechte WLAN-Anbindung kann dem Anbieter nicht angelastet werden. Deshalb muss das Gerät per LAN-Kabel direkt am Router hängen. Die Desktop-App erkennt aktiviertes WLAN und blockiert dann die Messung.

Wie hoch fällt die Minderung aus?

Das Entgelt ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Nähere Regeln enthält das Gesetz nicht, die Höhe kann sich von Einzelfall zu Einzelfall unterscheiden. Die Bundesnetzagentur empfiehlt eine Einigung im Dialog mit dem Anbieter und bietet ein Schlichtungsverfahren an.

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