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Breitbandmessung — Geschwindigkeit rechtssicher dokumentieren

Prüfe deine Internet-Geschwindigkeit und erfahre, wie du mit der offiziellen Breitbandmessung der Bundesnetzagentur deine Rechte als Verbraucher durchsetzt.

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Satellit

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Was ist die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur?

Die Breitbandmessung ist ein offizielles Messprogramm der Bundesnetzagentur, mit dem Verbraucher die tatsächliche Leistung ihres Internetanschlusses überprüfen und rechtssicher dokumentieren können. Anders als bei gewöhnlichen Online-Speedtests erstellt die Breitbandmessung-App ein beweiskräftiges Messprotokoll, das du gegenüber deinem Provider als Nachweis verwenden kannst — etwa für eine Preisminderung oder außerordentliche Kündigung.

Die Bundesnetzagentur stellt dafür eine Desktop-App bereit (für Windows, macOS und Linux), die du herunterladen und installieren musst. Die App führt die Messungen nach einem standardisierten Verfahren durch und protokolliert alle Ergebnisse automatisch. Unser DSL-Speedtest auf dsl-messen.de eignet sich hervorragend als Vorab-Check, um einzuschätzen, ob eine offizielle Messung mit der Bundesnetzagentur-App sinnvoll ist — also ob dein Anschluss systematisch unter der gebuchten Geschwindigkeit liegt.

Deine Rechte nach dem TKG 2021 — Minderung und Kündigung

Seit Dezember 2021 stärkt das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) die Rechte der Verbraucher erheblich. Laut § 57 Abs. 4 TKG hast du als Kunde ein Recht auf die vertraglich vereinbarte Leistung. Wird die zugesicherte Mindestgeschwindigkeit nicht erreicht, stehen dir mehrere Optionen offen: Du kannst den monatlichen Preis mindern (also weniger zahlen), den Vertrag außerordentlich kündigen oder eine Nachbesserung durch den Provider verlangen.

Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn: die normalerweise verfügbare Geschwindigkeit in weniger als 90 % der Messungen erreicht wird, oder die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit nicht eingehalten wird, oder die vertraglich vereinbarte maximale Geschwindigkeit nicht mindestens einmal erreicht wird. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß der Abweichung — erhältst du nur 50 % der gebuchten Geschwindigkeit, kannst du eine entsprechende Preisreduzierung verlangen. Dein Provider ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen zu reagieren.

Das 30-Messungen-Protokoll — so gehst du vor

Die Bundesnetzagentur gibt ein konkretes Messverfahren vor, damit die Ergebnisse rechtlich verwertbar sind. Du musst mindestens 30 Messungen an mindestens 3 verschiedenen Tagen durchführen, verteilt über unterschiedliche Tageszeiten. Die Messungen sollten über den gesamten Tag verteilt sein — nicht alle hintereinander in 30 Minuten. Pro Tag sind 10 Messungen mit einem Mindestabstand von 5 Minuten vorgesehen.

Wichtige Voraussetzungen für gültige Messungen: Die Messung muss über ein LAN-Kabel erfolgen — WLAN-Messungen werden nicht akzeptiert, da WLAN die Ergebnisse durch Funkstörungen verfälschen kann. Dein Computer muss direkt mit dem Router verbunden sein, und alle anderen Geräte sollten vom Netzwerk getrennt oder zumindest offline sein. Schließe alle Programme, die Bandbreite verbrauchen (Streaming, Cloud-Sync, Updates). Nach Abschluss aller 30 Messungen erstellt die App ein PDF-Messprotokoll, das du deinem Provider zusenden kannst.

Breitbandmessung: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Vertragsminderung

Schritt 1: Mache zunächst einen Vorab-Check mit unserem DSL-Speedtest. Teste mehrfach zu verschiedenen Tageszeiten per LAN-Kabel. Wenn die Werte systematisch unter deiner gebuchten Geschwindigkeit liegen, lohnt sich die offizielle Messung. Schritt 2: Lade die Breitbandmessung-Desktop-App von der Bundesnetzagentur-Website herunter. Installiere sie und registriere dich (die Angabe deines Providers und Tarifs ist erforderlich).

Schritt 3: Führe die 30 Messungen nach dem beschriebenen Protokoll durch — mindestens 3 Tage, jeweils 10 Messungen, per LAN-Kabel, alle anderen Geräte offline. Schritt 4: Die App erstellt automatisch ein PDF-Messprotokoll mit allen Ergebnissen. Schritt 5: Sende das Messprotokoll zusammen mit einem Minderungsschreiben per Einschreiben an deinen Provider. Setze eine Frist von 14 Tagen und verweise auf § 57 Abs. 4 TKG. Vorlagen für Minderungsschreiben findest du bei der Verbraucherzentrale. Reagiert dein Provider nicht, kannst du die Bundesnetzagentur als Schlichtungsstelle einschalten.

Häufige Fragen

Reicht ein normaler Speedtest als Nachweis beim Provider?

Nein. Für eine rechtssichere Dokumentation akzeptieren Provider und Gerichte in der Regel nur das Messprotokoll der offiziellen Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur. Gewöhnliche Speedtests (auch unserer) eignen sich hervorragend als Vorab-Check, um festzustellen, ob eine offizielle Messung sinnvoll ist — als juristischer Beleg reichen sie jedoch nicht aus. Die Breitbandmessung-App nutzt ein standardisiertes, manipulationssicheres Verfahren.

Warum darf ich bei der Breitbandmessung kein WLAN nutzen?

WLAN ist eine zusätzliche Fehlerquelle, die die Messergebnisse verfälscht. Funkstörungen, Entfernung zum Router, andere Geräte und der WiFi-Standard beeinflussen die Geschwindigkeit unabhängig vom Internetanschluss. Die Bundesnetzagentur will die Leistung des Anschlusses messen, nicht die deines WLANs. Deshalb ist ein LAN-Kabel (Ethernet) direkt am Router Pflicht. Nur so lässt sich eindeutig feststellen, ob dein Provider die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit liefert.

Wie viel Preisminderung kann ich bei zu langsamer Leitung verlangen?

Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß der Abweichung. Erhältst du dauerhaft nur 50 % der gebuchten Geschwindigkeit, ist eine Minderung von 50 % des monatlichen Entgelts angemessen. Es gibt noch keine einheitliche Rechtsprechung, aber die Verbraucherzentralen empfehlen eine prozentuale Minderung entsprechend der prozentualen Unterschreitung. Bei gravierenden, dauerhaften Abweichungen hast du zusätzlich das Recht auf außerordentliche Kündigung deines Vertrags.

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